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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) (-->Anmerkungen zur Tabelle 1/2023) [www.olg-duesseldorf.nrw.de > Schnellzugriff (re.): > Neue Düsseldorfer Tabelle] Leitlinien zum Unterhalt Stand: 01.01.2023 zur Ergänzung der Düsseldorfer Tabelle herausgegeben von den Senaten für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf Für die Nummern 1 bis 14 verbleibt es bei den vorhergehenden Leitlinien >Dazu. Rechenbeispiel 2023: >s.u.. Ehegattenunterhalt 15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Nachträgliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen [...]
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