Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(Leitlinien) (Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [Nach www.olg.brandenburg.de > Service, Unterhaltsleitlinien (re. rot)] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich in der Vorbemerkung, in den Anlagen und in Nr. 11, 13.1.2, 21.2, 21.3.1 und 21.4 - dort jeweils weinrot markiert] Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Vorbemerkung Die Leitlinien sind von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Sie gelten ab 1. Januar 2023. Gegenüber den ab 1. Januar 2022 geltenden Leitlinien ergeben sich inhaltliche Änderungen in Nrn. 11, 13.1, 21.2, 21.3, 21.4 und in den Anlagen I und II. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen 1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen