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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [Nach www.olg.brandenburg.de > Service ..Unterhaltsleitlinien (li.)] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich nur in Vorbemerkung und Anlagen - jeweils blau hervorgehoben] Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Vorbemerkung Die Leitlinien sind von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Sie gelten ab 1. Januar 2017. Gegenüber den ab 1. Januar 2016 geltenden Leitlinien ergeben sich inhaltliche Änderungen nur in den Anlagen I und II. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen 1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und [...]
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