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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [Nach www.solg.saarland.de > Das OLG (oben li.) oder www.olg-saarland.de//das-olg/unterhaltsrechtliche-leitlinien] [Veränderungen gegenüber den vorigen Leitlinien sind blau markiert] Pressemitteilung vom 11.1.2021 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht Stand 1. Januar 2021 Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 1. Januar 2021 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt 1. gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, a) für Erwerbsstätige 1.160 EUR b) für Nichterwerbstätige 960 EUR 2. gegenüber anderen volljährigen Kindern generell [...]
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