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(Leitlinien: >Frühere / >Neuere) [vgl. www.justiz.hamburg.de > Unterhaltsleitlinien] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich - soweit ersichtlich - in der Vorbemerkung, in den Ziffern 1.8, 2.1, 3., 5., 10.2.1, 10.2.2, 10.3, 10.6, 13.3, 14., 15.1,.18., 21.3.3, 22.1 sowie in den Anlagen - jeweils blau hervorgehoben] Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Stand 1.1.2021) Vorbemerkung Die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt. Sie gelten ab 1.1.2021. Gegenüber den bislang geltenden Leitlinien ergeben sich Änderungen in den Nummern 1.8, 2.1, 3., 5., 10.2.1, 10.2.2, 10.3, 10.6, 12.4, 14., 15.,.18., 21., [...]
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