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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [vgl. www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de > Rechtsprechung (oben)] [Neu: Sachliche Veränderungen befinden sich, soweit ersichtlich, in den Ziffern 2.5, 4., 7., 9., 10.1.2, 10.2.2, 10.4, 10.7, 13.1.2, 15.2, 15.3, 15.4, 19. und 25. sowie in den Anlagen. Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Celle Stand 1. Januar 2018 Die von den Familiensenaten zusammengestellten Leitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsprechung der Senate möglichst weitgehend zu vereinheitlichen. Sie werden der Entwicklung des Unterhaltsrechts angepasst und lassen bewusst Raum für weitere Überlegungen und Kon-kretisierungen. Eine bindende Wirkung kommt ihnen nicht zu. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt. Unterhaltsrechtliches Einkommen Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder [...]
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