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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [vgl. www.schleswig-holstein.de/OLG > Service (Mitte) > Unterhaltsrechtliche Leitlinien (Fahne)] [Neu: In der Neufassung wurde die Erhöhung der Kindesunterhaltssätze gemäß der Düsseldorfer Tabelle übernommen. Weitere Änderungen erfolgten nicht] Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Stand: 01.01.2017) Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, gewonnen aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfall bezogene Gesamtschau nicht ersetzen. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um [...]
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