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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [vgl. www.thueringen.de/olg > Thüringer Oberlandesgericht (klein ganz oben) > Infothek] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich - soweit ersichtlich - nur unter Nr. 10.2.2 sowie im Anhang - jeweils blau hervorgehoben] Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts Stand: 01.01.2018 Die Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH. Die "Düsseldorfer Tabelle", Stand: 01.01.2018, ist einbezogen. Die Erläuterungen werden durch die nachfolgenden Leitlinien ersetzt. Unterhaltsrechtliches Einkommen 1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1 Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind [...]
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