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(Leitlinien: -->Frühere / -->Neuere) [vgl. www.thueringen.de/olg > Infothek (oben) > Unterhaltsrecht] [Neu: Sachliche Veränderungen finden sich - soweit ersichtlich - im Vorwort, in den Ziffern 21.3.3, 21.3.4 imd 23. sowie im Anhang - jeweils blau hervorgehoben] Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts Stand: 01.01.2021 Die Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2021, ist einbezogen. Die Leitlinien orientieren sich an der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur. Unterhaltsrechtliches Einkommen 1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1 Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige [...]
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