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(>Besonderheiten bei Fam-Beschwerde / >Bei FG-Anträgen / >Ausgangskontrolle) (>Unterschriften von Gerichtspersonen / >Elektronische Dokumente / >Computerfax) (>130 ZPO im Kontext) 2. Liegt ggf. eine wirksame "Unterschrift" vor? / 3. Was ist bei Mängeln? 1. Welche Bedeutung hat die Unterschrift der verantwortlichen Person? a. Gesetzeslage: "Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten .. 6. die Unterschrift der Person, die den Schriftsatz verantwortet .." (§ 130 Nr.6 1.Alt. ZPO). b. Ist eine Unterschrift erforderlich? (a) In ZPO-Verfahren: Eine Unterschrift ist auf einem bestimmenden Schriftsatz nach h.M. Wirksamkeitsvoraussetzung (§ 130 Nr.6 ZPO, § 126 BGB >Text), BGH DRsp 2001/10842 = NJW 2001,2888, BGH DRsp 2015/16753 = NJW 2015,3246, sofern nicht ausnahmsweise gleichwertige Umstände vorliegen, BGH DRsp 2006/8509 = NJW 2006,1521. "Soll" bedeutet hier "muss", sofern nicht die Beifügung der Unterschrift aus [...]
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