Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Sind auch so wirksame und fristwahrende Eingaben möglich? (>Telefax) 1. Btx / Datex-J: Das Übertragungssystem ist zur Einlegung von Rechtsmitteln geeignet, OLG Düsseldorf DRsp 1995/7984 LS = NJW 1995,2177. 2. Telegramm: Die Schriftlichkeit ist selbst bei fernmündlicher Aufgabe gewahrt, BVerfG DRsp 1996/8144 = NJW 1974,847, GmS-OGB DRsp 2000/6073 = NJW 2000,2340. Es handelt sich nicht um ein elektronisches, sondern ein schriftliches Dokument, BGH DRsp 2015/6672 = NJW 2015,1527 = FamRZ 2015,919 [9]. 3. Fernschreiben: Die Schriftlichkeit ist gewahrt, BVerfG DRsp 1996/6433 = NJW 1987,2067, GmS-OGB DRsp 2000/6073 = NJW 2000,2340. Es handelt sich nicht um ein elektronisches, sondern ein schriftliches Dokument, BGH DRsp 2015/6672 = NJW 2015,1527 = FamRZ 2015,919 [9]. 4. Funkfax: Hier gilt das Gleiche wie beim Computerfax (>Dazu), BVerwG DRsp 2006/11398. 5. Cloud-Fax: Die prozessuale Schriftform wird gewahrt, OLG Dresden FamRZ 2021,772, OLG Dresden DRsp 2021/1422.. 6. E-Mail, beA [...]
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