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(Welche >zeitlichen Grenzen oder >sonstigen Grenzen sind der Fiktion gesetzt?) 2. Fiktives Zusatzeinkommen? / 3. Fiktive Bereinigung? 1. Wäre fiktives reguläres Einkommen anrechenbar? a. Grundsatz: Die Höhe fiktiver Einkünfte kann nach § 287 ZPO (Text) geschätzt werden, OLG Brandenburg DRsp 2012/20497 = FamRZ 2013,1137. Zum für die Leistungsfähigkeit erforderlichen Bruttolohn vgl. Tabellen Schürmann FamRZ 2014,274, FamRZ 2020,318, NZFam 2020,204, NZFam 2021,72, FamRZ 2021,263, FamRZ 2022,339, FamRZ 2023,343. b. Welcher fiktive Lohn pp. könnte angerechnet werden? (a) Nach vorwerfbarem Jobverlust (dazu) oder eigener Kündigung (dazu): Grds. ein Gehalt in bisher erzielter Höhe, ggf. zeitlich (dazu) begrenzt. Bei grob schuldhaftem Arbeitsplatzverlust wird als fiktives Einkommen das bisherige angesetzt, OLG Hamm DRsp 1996/3303 LS = FamRZ 1995,1217 = NJW 1995,1483, OLG Köln DRsp 2010/10134. Wenn S nach Widerspruch gegen eine Änderungskündigung ordnungsgemäß gekündigt [...]
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