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(Gesetze / Hauptmenü ) Anwendung: >Zuständigkeiten / >Rechtsbehelfe Neuere Änderungen: >s.u.. Direkteinstieg (amtliche Gliederung): - Erster Abschnitt: Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers (§§ 1 ff) - Zweiter Abschnitt: Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren (§§ 14 ff) - Dritter Abschnitt: Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte (§§ 20 ff), - Vierter Abschnitt: Sonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung (§§ 26 ff) - Fünfter Abschnitt: Dem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen Bereichen (§§ 29 ff) - Sechster Abschnitt: Schlußvorschriften (§§ 33 ff) Erster Abschnitt Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers § 1 Allgemeine Stellung des Rechtspflegers Der Rechtspfleger nimmt die ihm durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechtspflege wahr. § 2 Voraussetzungen für [...]
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