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(>Ist die UVG-Leistung Einkommen?) 2. Anspruchsübergang? / 3. Kann das Land klagen? / 4. Kann auch G klagen? 1. Kommt ein Unterhalts-Vorschuss in Betracht? a. Konkurrenz: Sozialhilfe ist vorrangig (§ 7 I 2 UVG). b. Besteht ein Anspruch nach dem UVG? (a) Grundlagen: Maßgeblich ist das Unterhaltsvorschussgesetz (BGBl.2007 I 1447) i.d.F. des "Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetzes" (BGBl.2013 I 1108, vgl. Nake FPR 2012,159, Többen NJW 2013,1841) und des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems (dort versteckt in Art.23, BGBl.2017 I 3153), Schürmann FamRZ 2017,1380. Zu beachten sind die Richtlinien zur Durchführung des UVG (RL-UVG), vgl. Benner NZFam 2019,134. (b) Leistung: Das Land zahlt einen Unterhaltsvorschuss für ein Kind unter 12 Jahren (§ 1 I UVG), in bestimmten Fällen unter 18 Jahren (§ 1 Ia UVG) und für höchstens 72 Monate (§ 3 UVG; zu Anrechnungsfragen vgl. BVerwG DRsp 2007/15707 = NJW 2007,3143 = FamRZ [...]
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