Kommt ein VA in Betracht?
(>Ausgleich / >Einschränkung/Ausschluss/Vereinbarungen / >Wertbestimmung) (>Früher)
Nur bei bestimmten Anrechten:
-Was sind "Anrechte"? (>Bagatellgrenzen)
-Der Herkunft nach relevant? (>Anrechte je nach Beruf)
-Zeitlich relevant? (>Wegfall)
-Wem muss das Anrecht zustehen? (>Nach Abtretung, Pfändung pp.)
-Wie sicher muss es zeitlich sein?
-Erwerbsminderungs-Rente oder Alters-Anwartschaft?
-Bei gesetzlicher Rentenversicherung
-Bei betrieblicher Altersversorgung/ ZVK
-Altersrente oder Alters-Anwartschaft?
-Altersrente oder Unfallrente?
-Übersicht: Fragliche Anrechte
(>Lebensversicherung / >Berufsunfähigkeitsversicherung)
Nur in der Ehezeit:
Grds. nur bei deutschem Recht: >Dazu
Vergessene/ verschwiegene Anrechte: >Dazu
In Todesfällen: >Dazu
Verhältnis zum Güterrecht: >Dazu
Verhältnis zum Unterhalt:
-Schließt Unterhalt den VA aus?
-Wie wirkt der VA auf den Unterhalt?
Bei Insolvenz von S:
Vielfach kommt nur ein schuldrechtlicher VA in Betracht, Siede NZFam 2019,771.