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(>FG-Aussetzung / >Startgutschriftproblem / >Aussetzung einer angeordneten Kürzung) (>§ 221 FamFG im Kontext) (>Früher) 1. Wird das VA-Verfahren unterbrochen? a. Bei Insolvenz: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unterbricht das VA-Verfahren nicht, OLG Frankfurt DRsp 2004/19644 LS = FamRZ 2004,1043. b. In Todesfällen: >Dazu. 2. Ist das VA-Verfahren auszusetzen? a. Wenn ein Anrecht umstritten ist: (a) Streit: Es darf sich nicht um eine Rechtsfrage handeln, die vom Familiengericht selbst zu entscheiden ist; der Streit muss seine Ursache in der Bewertung des Bestands oder der Höhe eines Anrechts durch den Versorgungsträger haben, Zöller[30.] 221 FamFG R.7. (b) Streitparteien: Dabei muss es sich nicht zwingend um die Beteiligten des VA-Verfahrens handeln, BT-Drs.16/6308 S.253. (c) Wenn der Streit bereits anderweitig anhängig ist: (ca) Was ist mit dem VA-Verfahren? Wenn über Bestand oder Höhe eines Anrechts ein Rechtstreit anhängig ist, ist zwingend [...]
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