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(>Grundlagen / >Anordnung / >Externe Teilung) (>§§ 10, 11 im Kontext) G = der insoweit ausgleichsberechtigte Ehegatte 2. Wie funktioniert dann der interne Ausgleich? / 3. Kosten der Teilung 1. Welche Vorschriften sind zu prüfen? a. Welche Regelungen gelten? (a) Gesetzeslage: "Maßgeblich sind die Regelungen über das auszugleichende und das zu übertragende Anrecht" (§ 10 III VersAusglG). (b) Bedeutung: Die Einzelheiten des Vollzugs der internen Teilung richten sich nach den Vorschriften für die jeweiligen Versorgungssysteme, BT-Drs.16/10144 S.55. Soweit es sich hierbei um gesetzliche Regelungen handelt (z.B. § 76 SGB VI), sind diese für das Gericht nicht zu überprüfen (da sie den verfassungsrechtlichen Maßgaben entsprechen), BT-Drs.16/10144 S.55. Das Fehlen einer steuerrechtlichen Flankierung steht der Anordnung des Ausgleichs nicht entgegen, OLG Hamm DRsp 2011/2283. Besondere Versicherungsbedingungen für die interne Teilung haben Vorrang, OLG [...]
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