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(>§ 50 im Kontext) 3. Wiederaufnahme ausgesetzter Verfahren 1. Grundsätze: a. Bei DDR-Scheidungen: Für Scheidungen bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet bleibt es dabei, dass kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist (dazu), BT-Drs.16/10144 S.86. b. Überleitung bei Wiedervereinigung: >Dazu. c. Weitere Angleichung: Ab dem 1.7.2025 sollen in ganz Deutschland für die Rentenberechnung einheitliche Grundlagen bestehen gemäß dem Gesetz vom 17.7.2017, BGBl.2017 I 2575. Dazu vgl. Borth FamRZ 2017,1542. Ab dem 1.7.2024 wird es keinen Rentenwert (Ost) mehr geben (§ 225c SGB VI). Bis dahin ergangene Entscheidungen passen sich automatisch an, Borth FamRZ 2017,1545. 2. Behandlung von Ost-Anrechten im Versorgungsausgleich: a. Früheres Recht: (a) Grundsätze: >Dazu. (b) Laufende Verfahren: >Dazu. b. Neuverfahren ab 1.9.2009 (dazu): (a) Gesetzeslage: Das VAÜG tritt insoweit außer Kraft (Art.23 Nr.4 VAStrRefG). (b) Bedeutung: Die neuen Regeln für den VA (dazu) gelten jetzt [...]
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