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(>Grundvoraussetzungen) (>§§ 35 ff im Kontext) 1. Grundsätze: a. Vor 2009? Nein. Die Regelung im VersAusglG ist inhaltlich neu, BT-Drs.16/10144 S.74. b. Zuständigkeit: Keine Familiensache! § 35 ist im VA-Verfahren nicht zu prüfen OLG Brandenburg DRsp 2013/23785. Über die Anpassung entscheidet der Versorgungsträger (§ 36 I VersAusglG >Text). Über Rechtsbehelfe dagegen hätte das Verwaltungsgericht zu entscheiden. Von einer detaillierten Bearbeitung wird daher vorerst abgesehen. 2. Sachliche Voraussetzungen einer Anpassung: a. Grundvoraussetzungen jeder Anpassung: >Dazu. b. Voraussetzungen bei Invalidität oder besonderer Altersgrenze: Sie ergeben sich als solche aus § 35 I VersAusglG (Text): Voraussetzung ist, dass S eine laufende Versorgung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze erhält (die aufgrund des VA gekürzt wird) und seinerseits aus einem im VA erworbenen Anrecht (noch) keine Leistung beziehen kann. Das vorgezogene [...]
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