Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Entscheidungen generell / >Tenorierungsvorschläge / >Kostenentscheidung) (>§ 224 FamFG im Kontext) 2. Bekanntgabe, Begründung, Wirksamwerden 1. Wie ist zu entscheiden? a. Grundsatz: Gegenstand des Verfahrens sind sämtliche dem VA unterfallenden Anrechte (dazu) beider Ehegatten; sie bilden einen einheitlichen Verfahrensgegenstand, aber Teilentscheidungen sind möglich, BGH DRsp 2014/12237 = FamRZ 2014,1614 [11]. Von einer bewussten Teilentscheidung kann aber nur ausgegangen werden, wenn in der Entscheidung oder in den Begleitumständen zum Ausdruck kommt, dass das Gericht die Entscheidung über bestimmte Anrechte erst später treffen will, BGH DRsp 2014/12237 = FamRZ 2014,1614 [12]. b. Wenn ein Ausgleich angeordnet wird: (a) Bei interner Teilung (dazu): Für G wird zulasten des Anrechts von S ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts (dazu) bei dem Versorgungsträger von S übertragen (§ 10 I VersAusglG >Text). Kosten der Träger werden dabei berücksichtigt [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen