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Gesetzgebung: Der Gesetzentwurf BT-Drs.16/10144 wurde mit den Änderungen gemäß der BT-Drs.16/11903 beschlossen und ist im BGBl.2009 I S.700 am 8.4.2009 veröffentlicht worden. (>Text des VersAusglG) Literatur: Rehme FamRZ 2008,738, Eichenhofer FamRZ 2008,950, Elden/ Haußleiter NJW-Spezial 2008,484, Borth FamRZ 2008,1797, Borth FamRZ 2009,562, Schmid FPR 2009,196, Ruland NJW 2009,2781. Zu Übergangsvorschriften Holzwarth FamRZ 2008,2168. 1. Grundsatz der internen Teilung (dazu): Das bislang geltende Recht verlangte eine Verrechnung aller in der Ehezeit erworbenen Anrechte aus den unterschiedlichen Versorgungen und einen Ausgleich der Hälfte des Wertunterschieds über die gesetzliche Rentenversicherung. Bei der Umrechnung der verschiedenartigen Anrechte mithilfe der so genannten Barwertverordnung entstanden allerdings Wertverzerrungen, weil die Berechnung auf unsicheren Prognosen über die künftige Wertentwicklung der Versorgungen beruhte. Dies führte zu ungerechten [...]
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