Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Entscheidung) 3. Soweit der Ausgleich angeordnet wird 1. Wenn kein Ausgleich angeordnet wird: a. Bei kurzer Ehe (dazu): (a) Bedeutung: Wenn bei kurzer Ehe ein nach § 3 III VersAusglG (Text) erforderlicher Antrag nicht gestellt wird (dazu). Das Nichtstattfinden eines VA ist auszusprechen (dazu). (b) Tenor: "Der Wertausgleich bei der Scheidung findet nicht statt", Eulering/ Viefhues FamRZ 2009,1369. b. Bei geringer Ausgleichsdifferenz: (a) Bedeutung: Wenn beide Eheleute nur über gleichartige Anrechte verfügen, deren Ausgleichswert sich nur wenig unterscheidet (§ 18 I VersAusglG >dazu). Das Nichtstattfinden eines VA ist auszusprechen (dazu). (b) Tenor: "Der Wertausgleich bei der Scheidung findet nicht statt", Eulering/ Viefhues FamRZ 2009,1370. "Ein Wertausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei ... und des Anrechts des Antragsgegners bei ... findet nicht statt", BGH DRsp 2016/17953 = FamRZ 2016,2081. c. Bei Ausschluss: (a) Bedeutung: Wenn [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen