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(>Grundlagen / >Voraussetzungen / >Durchführung / >Tenorierung) (>Interne Teilung) (>§ 14 im Kontext) G = der hier ausgleichsberechtigte Ehegatte 1. Kann eine externe Teilung angeordnet werden? a. Nur wenn die Voraussetzungen vorliegen: >Dazu. b. Nur wenn sie nicht als solche ausgeschlossen ist: (a) Gesetzeslage: "Eine externe Teilung ist unzulässig, wenn ein Anrecht durch Beitragszahlung nicht mehr begründet werden kann" (§ 14 V VersAusglG). (b) Bedeutung: Eine Begründung ist nicht mehr möglich, wenn eine Vollrente wegen Alters bindend bewilligt ist im Zeitpunkt des Endes der Ehezeit (dazu), Bergner NJW 2009,1172. Wenn in der GRV bereits bindend ein Altersrentenbescheid erteilt wurde, ist eine externe Teilung nicht mehr zulässig (§ 187 IV SGB VI), OLG Hamm DRsp 2014/11110 = FamRZ 2014,1700 = NJW 2014,3796, OLG Karlsruhe DRsp 2020/3352 = FamRZ 2020,749, Bergmann NZFam 2020,259. Dann wäre zwingend intern auszugleichen (dazu). Dies gilt [...]
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