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Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich

(VA/2)
Autor: Brückel

Altes Recht (dazu)  (-->Neues Recht)

(>Schuldrechtlicher VA /  >Verhältnis zum Zugewinnausgleich)

Prüfungsreihenfolge:

1) Bestehen Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich?  

2) Welche "Anrechte" sind einzubeziehen/ Problemfälle  

3) Ehezeitanteil/Bewertung

(>Dynamisierung?)

4) Ausgleichsbilanz/ -betrag  

5) Welche Ausgleichsmethoden sind anzuwenden?  

6) Zweckwidrigkeit des Ausgleichs nach s.o.5)?  

7) Höchstbetragskontrolle

8) Ausschluss/Kürzung des Versorgungsausgleichs?  

Erbenhaftung, Todesfälle: >Dazu

Wann ist ein angeordneter Versorgungsausgleich (noch) nicht durchzuführen?

a) Auf Antrag: Eine Rentenkürzung unterbleibt in den Fällen der §§ 4 ff VAHRG (dazu).

b) Aufgeschoben:

- Rentnerprivileg, Heilemann FamRZ 1995,1192, Borth FamRZ 1996,650.

- Anordnung des Ruhens in Altfällen (1587d BGB).

Abänderung nach Rechtskraft: >Dazu