Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich
(VA/2)
Autor: Brückel
Altes Recht (dazu) (-->Neues Recht)
(>Schuldrechtlicher VA / >Verhältnis zum Zugewinnausgleich)
Prüfungsreihenfolge:
1) Bestehen Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich?
2) Welche "Anrechte" sind einzubeziehen/ Problemfälle
5) Welche Ausgleichsmethoden sind anzuwenden?
6) Zweckwidrigkeit des Ausgleichs nach s.o.5)?
8) Ausschluss/Kürzung des Versorgungsausgleichs?
Erbenhaftung, Todesfälle: >Dazu
Wann ist ein angeordneter Versorgungsausgleich (noch) nicht durchzuführen?
a) Auf Antrag: Eine Rentenkürzung unterbleibt in den Fällen der §§ 4 ff VAHRG (dazu).
b) Aufgeschoben:
- Rentnerprivileg, Heilemann FamRZ 1995,1192, Borth FamRZ 1996,650.
- Anordnung des Ruhens in Altfällen (1587d BGB).
Abänderung nach Rechtskraft: >Dazu
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