Altes Recht (dazu) (-->Neues Recht) 2. Quotierung bei Gleichrangigkeit / 3. Beispiel für die Rangfolge 1. Welche Methoden sind für den Ausgleich anzuwenden? a. Besteht eine zwingende Rangfolge? (a) Besteht eine Rangfolge der Methoden? Zum Ausgleich des halben Saldos der Ausgleichbilanz (dazu) stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, unter denen grds. eine zwingende Rangfolge besteht ("Rangfolgeprinzip"); die Rangfolge kann nicht durch Vereinbarung abgeändert werden, Palandt[68.] 1587b R.7. Von der Rangfolge kann nur nach § 1587b IV BGB abgewichen werden, wenn das Ergebnis offenbar unwirtschaftlich wäre (dazu). (b) Sind die Anrechte stets in einer bestimmten Abfolge auszugleichen? Nein, soweit kein Vorrang der Methode besteht; wenn S mehrere danach gleichrangig auszugleichende Anrechte zustehen, ist insoweit die Quotierungsmethode (dazu) anzuwenden, um die Versorgungsträger gleichmäßig zu belasten. b. Regel-Abfolge der einzelnen Methoden (z.T. streitig): 1) [...]