(Anrechte / Ausgl.Meth / Hauptmenü ) Altes Recht (dazu) (-->Neues Recht) (-->Wie sind die jeweiligen Anrechte zu bewerten? / -->Verhältnis zum Zugewinnausgleich) 1. In reinen Inlandsfällen: a. Gesetzliche Rente: (a) Grundsatz: Splitting (dazu). (b) Bei Höherversicherung: Erweitertes Quasisplitting (dazu). b. Beamtenrechtliche Versorgung: Quasisplitting (dazu). c. Öffentlich-rechtliche Zusatzversorgung: Erweitertes Quasisplitting (dazu). d. Sonstige Betriebsrenten: (a) Primär: Realteilung (dazu). (b) Ersatzweise (dazu): Supersplitting (dazu), Beitragszahlung (dazu) oder Verweisung (dazu) auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. e. Lebensversicherung: Wie d.. f. Berufsständische Versorgung: (a) Falls öffentlich-rechtlich: Wie c.. (b) Ansonsten: Wie d.. 2. DDR-Anrechte: I.d.R. ist derzeit kein Ausgleich möglich (dazu). 3. Internationale oder ausländische Anrechte: Grds. nicht herangezogen werden dürfen Anrechte von S bei ausländischen, zwischen- oder [...]