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Sind Anrechte zu dynamisieren?

(VA/81)
Autor: Brückel

Altes Recht (dazu)

(Neuverfahren ab 1.9.2009: Eine Dynamisierung ist überflüssig >dazu).

Was wäre der Grund?

Der Halbteilungsgrundsatz nach § 1587a I BGB erfordert es, dass die beiderseitigen Anwartschaften vergleichbar gemacht werden, damit beide Gatten im Leistungsfall gleich hohe Versorgungsleistungen beziehen, Bergner NJW 2002,263.

Vorprüfung: Ist eine Umwertung erforderlich?

1) Ist das konkrete Anrecht

-Dynamisch oder statisch (im Anwartschaft- bzw. im Leistungsstadium)?  

            2) Je nach dem Ergebnis von 1): Ist eine Umwertung erforderlich?

-In beiden Stadien dynamisches Anrecht

-In beiden Stadien statisches Anrecht

-Nur in 1 Stadium dynamisches Anrecht

Wie würde man in ein dynamisches Anrecht umrechnen?

1)  Ist zunächst die Umrechnung in einen Barwert erforderlich?

2)  Wie wäre der Barwert zu errechnen?

3)  Umrechnung von (Deckungskapital bzw.) Barwert in Rente