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Altes Recht (dazu). (Neuverfahren ab 1.9.2009: Eine Dynamisierung ist überflüssig >dazu). (-->Wann liegt begrifflich Volldynamik vor? / -->Wie wird sie ermittelt?) 1. Welche Anrechte sind minderdynamisch? Anrechte, die zwar eine gewisse Dynamik aufweisen, die jedoch nicht in nahezu gleicher Weise steigen wie Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung (vgl. § 1587a III und IV BGB). Im Hinblick auf die geringen Steigerungen der kraft Gesetzes dynamischen Anrechte dürften derzeit alle Anrechte mit einer gewissen Dynamik als volldynamisch anzusehen sein, Borth/ Glockner FamRZ 2006,1004. 2. Wie werden sie im Versorgungsausgleich bewertet? a. Grundsatz: Solche minderdynamischen Anrechte sind genau wie nichtdynamische umzurechnen, OLG Hamm FamRZ 1994,1465. Ob die volle Dynamisierung von bereits teildynamischen Anrechten verfassungsgemäß ist, bleibt offen, BGH FamRZ 1996,481. Eine neue BarwertVO sollte dies künftig erfassen, BGH NJW 2002,296 [...]
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