Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Altes Recht (dazu). (Neuverfahren ab 1.9.2009: Eine Dynamisierung ist überflüssig >dazu). (-->Wie wird ihr Ehezeitanteil bewertet?) 1. Ist das Stamm-Anrecht dynamisch? Die Versorgung gilt kraft Gesetzes als volldynamisch (arg. § 1587a III BGB). Sie ist trotz ihres Zurückbleibens hinter der gesetzlichen Rente als volldynamisch zu behandeln, solange nicht der Gesetzgeber die Gleichstellung beider Versorgungen in § 1587a BGB ändert, BGH NJW-RR 1998,74 = DRsp 1997/9014. 2. Auch die Sonderzuwendung? a. Grundsätze: Sie war wegen ihrer Festschreibung auf dem Stand von 1993 an sich statisch (ab dem 1.1.2004 war sie wieder (teil-)dynamisch, OLG Koblenz DRsp 2008/23414 = FamRZ 2005,110; inzwischen ist sie gekürzt oder ganz entfallen). b. Behandlung im Versorgungsausgleich: str.: a) Sie ist separat zu dynamisieren: Nach Tabelle 1 BarwertVO, OLG Hamm FamRZ 1998,1361 = DRsp 1999/1238, AG Köln FamRZ 1998,1362, OLG Köln OLGR 1999,212, OLG Celle FamRZ 2002,170 = DRsp 2001/9251. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen