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Altes Recht (dazu). (Neuverfahren ab 1.9.2009: Eine Dynamisierung ist überflüssig >dazu). (-->Wie würde er errechnet?) 1. Was ist Ziel der Barwerterrechnung? Zu errechnen ist, was fiktiv als Kapital in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden müsste, damit eine gleichwertige volldynamische Rente wegen Alters herauskäme (vgl. § 1587a III BGB), BGH NJW 2002,296 = DRsp 2001/16066 = FamRZ 2001,1695, BGH FPR 2002,142 = DRsp 2002/559; dazu wegen der Verschiedenartigkeit der Versorgungen kritisch Bergner NJW 2002,260. 2. Ist die Errechnung eines Barwerts danach zulässig/ erforderlich? a. In der gesetzlichen Rentenversicherung: Nur bei statischen Beträgen aus freiwilliger oder Höherversicherung (dazu). b. Bei betrieblicher Altersversorgung (§ 1587a II Nr.3, IV BGB): (a) Grundsatz: Stets ja, selbst wenn ein Deckungskapital vorhanden ist (wegen der Verweisung nur auf § 1587a III Nr.2 BGB), vgl. BGH FamRZ 1994,23, OLG Hamm FamRZ 1994,1465, BGH DRsp 2003/11926 = NJW [...]
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