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Kommt ein VA in Betracht?  

(VA09/23)

Autor: Brückel

(>Ausgleich /  >Einschränkung/Ausschluss/Vereinbarungen /  >Wertbestimmung)    (>Früher)

Nur bei bestimmten Anrechten:

-Was sind "Anrechte"?  (>Bagatellgrenzen)

-Der Art nach relevant?

-Der Herkunft nach relevant?  (>Anrechte je nach Beruf)

-Zeitlich relevant?  (>Wegfall)

-Wem muss das Anrecht zustehen?  (>Nach Abtretung, Pfändung pp.)

-Wie sicher muss es zeitlich sein?

-Erwerbsminderungs-Rente oder Alters-Anwartschaft?

-Bei gesetzlicher Rentenversicherung

-Bei betrieblicher Altersversorgung/ ZVK  

-Altersrente oder Alters-Anwartschaft?

-Altersrente oder Unfallrente?

-Übersicht: Fragliche Anrechte

(>Lebensversicherung / >Berufsunfähigkeitsversicherung)

Nur in der Ehezeit:

-Bedeutung

-Was ist "Ehezeit"?

-Bei kurzer Ehezeit

Grds. nur bei deutschem Recht: >Dazu

Vergessene/ verschwiegene Anrechte: >Dazu

In Todesfällen: >Dazu

Verhältnis zum Güterrecht: >Dazu  

Verhältnis zum Unterhalt:

-Schließt Unterhalt den VA aus?

-Wie wirkt der VA auf den Unterhalt?

Bei Insolvenz von S:

Vielfach kommt nur ein schuldrechtlicher VA in Betracht, Siede NZFam 2019,771.