- Versorgungsausgleich
- Verfahren zum Versorgungsausgleich
- Was sind Versorgungsausgleichssachen?
- Örtliche Zuständigkeit zum VA
- Bedeutung der Reform 2009
- Beteiligung beim VA
- Mitwirkungspflichten beim VA
- Verletzung von Mitwirkungspflichten beim VA
- Gescheiterte Aufklärung beim VA
- Erörterung beim VA
- Aussetzung beim VA
- Fristsetzung für Wahlrechte beim VA
- Einleitung des Verfahrens zum VA
- Endentscheidung zum VA
- Beschwerde-Besonderheiten zum VA
- Kommunikation mit Versorgungsträgern
- Abänderung und Anpassung
- Sachliche Abänderungsvoraussetzungen
- Abänderungsantrag
- Abänderung ausgeschlossen?
- Abänderungsentscheidung
- Tod im Abänderungsverfahren
- Kommt ein VA in Betracht?
- Was sind Anrechte im VA?
- Herkunft des Anrechts
- Art des Anrechts
- Fragliche Anrechte
- Lebensversicherungen im VA
- Berufsunfähigkeitsversicherungen im VA
- Wem muss das Anrecht zustehen?
- Wie sicher muss das Anrecht sein (zeitlich)?
- Ist das Anrecht zeitlich relevant?
- Bei kurzer Ehezeit
- Materielle Auskunftsansprüche im VA
- Wie wären Anrechte auszugleichen?
- Grundsätze des Ausgleichs
- Zeitpunkt der Bewertung
- Bewertung durch Versorgungsträger
- Bewertung der Ehezeitanteile
- Unmittelbare Bewertung von Anwartschaften
- Zeitratierliche Bewertung von Anwartschaften
- Bewertung laufender Versorgungen
- Bewertung nach Billigkeit
- Bewertung von Anrechten in der GRV
- Bewertung von Anrechten im öffentlichen Dienst
- Bewertung bei betrieblicher Altersversorgung
- Bewertung bei öff.rechtl. Zusatzversorgung
- Bewertung bei privater Versicherung
- Korrespondierender Kapitalwert
- Ausgleich bei Scheidung: Grundlagen
- Interne Teilung: Anordnung
- Interne Teilung: Grundsätze/ Durchführung
- Externe Teilung: Voraussetzungen
- Externe Teilung: (Nicht-)Anordnung
- Externe Teilung: Durchführung
- Ausschluss/ Einschränkung des VA
- Ausgleich bei geringem Ausgleichswert?
- Ausgleich bei beiderseitig gleichartigen Anrechten?
- Fehlende Ausgleichsreife
- Ausnahmen in Härtefällen
- VA-Vereinbarungen: Was ist neu?
- VA-Vereinbarungen: Grundsätze
- VA-Vereinbarungen: Formelle Voraussetzungen
- VA-Vereinbarungen: Inhaltliche Voraussetzungen
- Schuldrechtliche Ausgleichsrente nach Scheidung
- Ausgleich nach Scheidung: Abtretung
- Ausgleich nach Scheidung bei Kapitalzahlung
- Ausgleich nach Scheidung: Abfindung
- Ausgleich nach Scheidung: Hinterbliebenenversorgung
- Nach Teilausgleich
- Rechtsstellung der Versorgungsträger
- Todesfälle in VA-Verfahren
- Anpassung nach Rechtskraft: Grundlagen
- Anpassung (Aussetzung) des VA wegen Unterhalt
- Anpassung wegen Invalidität pp.
- Anpassung wegen Todes
- Ost-Fälle (DDR-Überleitung)
- Abänderung von Alt-Entscheidungen
- Taktik bei Alt-Verfahren 2009
- Beschlussformel zum VA
- Text des VersAusglG
- Nachträglicher Ausgleich vergessener oder verschwiegener Anrechte?
(>Mitwirkungspflichten / >Bei endgültigem Scheitern der Aufklärung) (>Früher) 4. Wenn der Versorgungsträger säumig ist 1. Grundsätze: a. Gesetzeslage: "Die in dieser Vorschrift genannten Personen und Stellen sind verpflichtet, gerichtliche Ersuchen und Anordnungen zu befolgen" (§ 220 V FamFG). b. Bedeutung: Dies verdeutlicht die Pflicht zur Mitwirkung (dazu) bei der Aufklärung der Anrechte und der Erfüllung der verfahrensrechtlichen Auskunftspflichten nach § 220 I bis IV FamFG (Text). Diesbezügliche Anordnungen des Gerichts sind als Zwischenentscheidungen nicht anfechtbar, OLG Koblenz DRsp 2015/1990 LS. 2. Wenn im Verbund der Scheidungs-Antragsteller nicht mitwirkt: a. Was veranlasst das Gericht von Amts wegen? (a) Wenn auch die Gegenseite die Scheidung eingereicht hat: Dann gilt s.u.3. entsprechend. (b) Ansonsten: Das Gericht kann die Ermittlungen (dazu) einstellen, wenn eine zumutbare Mitwirkung verweigert wird, BT-Drs.16/6308 S.187. Dem Antragsteller [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login