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(>Grundlagen / >Grundsätze und Durchführung / >Tenorierungsvorschläge / >Externe Teilung) (>Teilungskosten) (>§ 10 im Kontext) (>Früher) G = der ausgleichsberechtigte Ehegatte 1. Prüfungsweg: a. Ist intern oder extern auszugleichen? Anlässlich der Scheidung ist die interne Teilung die vorrangige Ausgleichsmethode (dazu), von der nur in den ausdrücklich geregelten Fällen (dazu) abgewichen werden darf, deren Vorliegen jedoch zu prüfen ist. b. Kann angemessen intern ausgeglichen werden? Anhand der erteilten Auskünfte (dazu) ist vom Gericht zu prüfen, ob seitens des Versorgungsträgers angemessene Regelungen für die Durchführung der Anordnung (>Dazu) und hinsichtlich der Kosten (>Dazu) bestehen, BT-Drs.16/10144 S.55, S.57. Zu prüfen ist auch, ob der Träger diese Regelungen bei Erteilung der Auskunft richtig angewendet hat, OLG Düsseldorf DRsp 2011/12106 = FamRZ 2011,1945. c. Ist der Ausgleich zu beschränken? >Dazu. 2. Sodann Anordnung: a. [...]
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