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(>Anrecht / >Art des Anrechts / >Herkunft des Anrechts / >Lebensversicherung) (>Früher) (>Berufsgruppen) Sind folgende Anrechte (dazu) im VA auszugleichen (alphabetisch)? - Altersgeld: >Dazu. - Ausländische Anrechte: Grds. ja (dazu), soweit sie inländischen Anrechten vergleichbar sind, also nicht bei reinen Volksrenten (dazu). Zu beachten ist die mangelnde Ausgleichsreife (dazu). - Berufsspezifische Versorgungen: >Dazu. - Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung: >Dazu. - Blindengeld: Nein, OLG Brandenburg DRsp 2006/26174. - Direktversicherung: Nur wenn sie einem Ehegatten zusteht (dazu). Wenn es sich um eine betriebliche Altersversorgung handelt, kommt es auf die Leistungsform nicht an, anderenfalls müsste eine Rentenleistung vereinbart sein (dazu). Wenn die Rentenzahlung von einer Entscheidung des Arbeitgebers abhängt, scheidet also ggf. der Versorgungsausgleich aus. Wird die Versicherung voll vom Arbeitgeber finanziert und ist der Arbeitnehmer [...]
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