- Versorgungsausgleich
- Verfahren zum Versorgungsausgleich
- Was sind Versorgungsausgleichssachen?
- Örtliche Zuständigkeit zum VA
- Bedeutung der Reform 2009
- Beteiligung beim VA
- Mitwirkungspflichten beim VA
- Verletzung von Mitwirkungspflichten beim VA
- Gescheiterte Aufklärung beim VA
- Erörterung beim VA
- Aussetzung beim VA
- Fristsetzung für Wahlrechte beim VA
- Einleitung des Verfahrens zum VA
- Endentscheidung zum VA
- Beschwerde-Besonderheiten zum VA
- Kommunikation mit Versorgungsträgern
- Abänderung und Anpassung
- Sachliche Abänderungsvoraussetzungen
- Abänderungsantrag
- Abänderung ausgeschlossen?
- Abänderungsentscheidung
- Tod im Abänderungsverfahren
- Kommt ein VA in Betracht?
- Was sind Anrechte im VA?
- Herkunft des Anrechts
- Art des Anrechts
- Fragliche Anrechte
- Lebensversicherungen im VA
- Berufsunfähigkeitsversicherungen im VA
- Wem muss das Anrecht zustehen?
- Wie sicher muss das Anrecht sein (zeitlich)?
- Ist das Anrecht zeitlich relevant?
- Bei kurzer Ehezeit
- Materielle Auskunftsansprüche im VA
- Wie wären Anrechte auszugleichen?
- Grundsätze des Ausgleichs
- Zeitpunkt der Bewertung
- Bewertung durch Versorgungsträger
- Bewertung der Ehezeitanteile
- Unmittelbare Bewertung von Anwartschaften
- Zeitratierliche Bewertung von Anwartschaften
- Bewertung laufender Versorgungen
- Bewertung nach Billigkeit
- Bewertung von Anrechten in der GRV
- Bewertung von Anrechten im öffentlichen Dienst
- Bewertung bei betrieblicher Altersversorgung
- Bewertung bei öff.rechtl. Zusatzversorgung
- Bewertung bei privater Versicherung
- Korrespondierender Kapitalwert
- Ausgleich bei Scheidung: Grundlagen
- Interne Teilung: Anordnung
- Interne Teilung: Grundsätze/ Durchführung
- Externe Teilung: Voraussetzungen
- Externe Teilung: (Nicht-)Anordnung
- Externe Teilung: Durchführung
- Ausschluss/ Einschränkung des VA
- Ausgleich bei geringem Ausgleichswert?
- Ausgleich bei beiderseitig gleichartigen Anrechten?
- Fehlende Ausgleichsreife
- Ausnahmen in Härtefällen
- VA-Vereinbarungen: Was ist neu?
- VA-Vereinbarungen: Grundsätze
- VA-Vereinbarungen: Formelle Voraussetzungen
- VA-Vereinbarungen: Inhaltliche Voraussetzungen
- Schuldrechtliche Ausgleichsrente nach Scheidung
- Ausgleich nach Scheidung: Abtretung
- Ausgleich nach Scheidung bei Kapitalzahlung
- Ausgleich nach Scheidung: Abfindung
- Ausgleich nach Scheidung: Hinterbliebenenversorgung
- Nach Teilausgleich
- Rechtsstellung der Versorgungsträger
- Todesfälle in VA-Verfahren
- Anpassung nach Rechtskraft: Grundlagen
- Anpassung (Aussetzung) des VA wegen Unterhalt
- Anpassung wegen Invalidität pp.
- Anpassung wegen Todes
- Ost-Fälle (DDR-Überleitung)
- Abänderung von Alt-Entscheidungen
- Taktik bei Alt-Verfahren 2009
- Beschlussformel zum VA
- Text des VersAusglG
- Nachträglicher Ausgleich vergessener oder verschwiegener Anrechte?
(>Antrag / >Ausschluss / >Entscheidung / >Nach Alt-Entscheidungen) (>Früher) (>§ 225 FamFG im Kontext) 3. Bei Wertänderungen / 4. Bei Wartezeit-Relevanz / 5. Bei Personen-Relevanz 1. Unter welchen Voraussetzungen kommt hier eine Abänderung in Betracht? a. Grundsätze: Nur nach bestimmten Entscheidungen (s.u.2) und nur bei nachträglichen Veränderungen, die entweder eine relevante Wertänderung zur Folge haben (>s.u.) oder zur Erfüllung einer Wartezeit führen (>s.u.). In jedem Fall muss sich die Veränderung zugunsten des relevanten Personenkreises auswirken (>s.u.). Diese Bestimmungen sind abschließend; die weiteren nach dem früheren § 10a VAHRG möglichen Abänderungsfälle (dazu) sind weggefallen, BT-Drs.16/10144 S.97. Sonstige Abänderungsverfahren (dazu) dürften angesichts der umfassenden Neuregelung nicht mehr in Betracht kommen. b. Nur nach Sachentscheidung: Wenn bisher nur festgestellt wurde, dass ein VA derzeit nicht stattfinde, liegt [...]
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