Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Antrag / >Ausschluss / >Entscheidung / >Nach Alt-Entscheidungen) (>Früher) (>§ 225 FamFG im Kontext) 3. Bei Wertänderungen / 4. Bei Wartezeit-Relevanz / 5. Bei Personen-Relevanz 1. Unter welchen Voraussetzungen kommt hier eine Abänderung in Betracht? a. Grundsätze: Nur nach bestimmten Entscheidungen (s.u.2) und nur bei nachträglichen Veränderungen, die entweder eine relevante Wertänderung zur Folge haben (>s.u.) oder zur Erfüllung einer Wartezeit führen (>s.u.). In jedem Fall muss sich die Veränderung zugunsten des relevanten Personenkreises auswirken (>s.u.). Diese Bestimmungen sind abschließend; die weiteren nach dem früheren § 10a VAHRG möglichen Abänderungsfälle (dazu) sind weggefallen, BT-Drs.16/10144 S.97. Sonstige Abänderungsverfahren (dazu) dürften angesichts der umfassenden Neuregelung nicht mehr in Betracht kommen. b. Nur nach Sachentscheidung: Wenn bisher nur festgestellt wurde, dass ein VA derzeit nicht stattfinde, liegt [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen