- Versorgungsausgleich
- Verfahren zum Versorgungsausgleich
- Was sind Versorgungsausgleichssachen?
- Örtliche Zuständigkeit zum VA
- Bedeutung der Reform 2009
- Beteiligung beim VA
- Mitwirkungspflichten beim VA
- Verletzung von Mitwirkungspflichten beim VA
- Gescheiterte Aufklärung beim VA
- Erörterung beim VA
- Aussetzung beim VA
- Fristsetzung für Wahlrechte beim VA
- Einleitung des Verfahrens zum VA
- Endentscheidung zum VA
- Beschwerde-Besonderheiten zum VA
- Kommunikation mit Versorgungsträgern
- Abänderung und Anpassung
- Sachliche Abänderungsvoraussetzungen
- Abänderungsantrag
- Abänderung ausgeschlossen?
- Abänderungsentscheidung
- Tod im Abänderungsverfahren
- Kommt ein VA in Betracht?
- Was sind Anrechte im VA?
- Herkunft des Anrechts
- Art des Anrechts
- Fragliche Anrechte
- Lebensversicherungen im VA
- Berufsunfähigkeitsversicherungen im VA
- Wem muss das Anrecht zustehen?
- Wie sicher muss das Anrecht sein (zeitlich)?
- Ist das Anrecht zeitlich relevant?
- Bei kurzer Ehezeit
- Materielle Auskunftsansprüche im VA
- Wie wären Anrechte auszugleichen?
- Grundsätze des Ausgleichs
- Zeitpunkt der Bewertung
- Bewertung durch Versorgungsträger
- Bewertung der Ehezeitanteile
- Unmittelbare Bewertung von Anwartschaften
- Zeitratierliche Bewertung von Anwartschaften
- Bewertung laufender Versorgungen
- Bewertung nach Billigkeit
- Bewertung von Anrechten in der GRV
- Bewertung von Anrechten im öffentlichen Dienst
- Bewertung bei betrieblicher Altersversorgung
- Bewertung bei öff.rechtl. Zusatzversorgung
- Bewertung bei privater Versicherung
- Korrespondierender Kapitalwert
- Ausgleich bei Scheidung: Grundlagen
- Interne Teilung: Anordnung
- Interne Teilung: Grundsätze/ Durchführung
- Externe Teilung: Voraussetzungen
- Externe Teilung: (Nicht-)Anordnung
- Externe Teilung: Durchführung
- Ausschluss/ Einschränkung des VA
- Ausgleich bei geringem Ausgleichswert?
- Ausgleich bei beiderseitig gleichartigen Anrechten?
- Fehlende Ausgleichsreife
- Ausnahmen in Härtefällen
- VA-Vereinbarungen: Was ist neu?
- VA-Vereinbarungen: Grundsätze
- VA-Vereinbarungen: Formelle Voraussetzungen
- VA-Vereinbarungen: Inhaltliche Voraussetzungen
- Schuldrechtliche Ausgleichsrente nach Scheidung
- Ausgleich nach Scheidung: Abtretung
- Ausgleich nach Scheidung bei Kapitalzahlung
- Ausgleich nach Scheidung: Abfindung
- Ausgleich nach Scheidung: Hinterbliebenenversorgung
- Nach Teilausgleich
- Rechtsstellung der Versorgungsträger
- Todesfälle in VA-Verfahren
- Anpassung nach Rechtskraft: Grundlagen
- Anpassung (Aussetzung) des VA wegen Unterhalt
- Anpassung wegen Invalidität pp.
- Anpassung wegen Todes
- Ost-Fälle (DDR-Überleitung)
- Abänderung von Alt-Entscheidungen
- Taktik bei Alt-Verfahren 2009
- Beschlussformel zum VA
- Text des VersAusglG
- Nachträglicher Ausgleich vergessener oder verschwiegener Anrechte?
(>Tod im Verbund / >Sachliche Auswirkungen / >Tod vor dem Abänderungsantrag) (>Anpassung nach Tod) (>§ 226 FamFG im Kontext) (>Früher) 1. Wenn der antragstellende Ehegatte im Verfahren stirbt: a. Gesetzeslage: "Stirbt der Ehegatte, der den Abänderungsantrag gestellt hat, vor Rechtskraft der Endentscheidung, hat das Gericht die übrigen antragsberechtigten Beteiligten darauf hinzuweisen, dass das Verfahren nur fortgesetzt wird, wenn ein antragsberechtigten Beteiligter innerhalb einer Frist von einem Monat dies durch Erklärung gegenüber dem Gericht verlangt" (§ 226 V 1 FamFG). b. Bedeutung: (a) Um wessen Tod geht es? Der Antragsteller des Abänderungsverfahrens, sofern es sich hierbei um einen Ehegatten handelt (dazu). Auf die Parteirolle im Ursprungsverfahren kommt es nicht an. Ob der Verstorbene Gläubiger oder Schuldner des VA ist, ist unerheblich, BT-Drs.16/10144 S.98. (b) Was ist zu veranlassen? Das Gericht setzt den übrigen antragsberechtigten [...]
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