- Verfahren in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- FG-Verfahren: Grundlagen
- Einleitung von FG-Amtsverfahren
- Einleitung von FG-Antragsverfahren
- Abgabe von FG-Erklärungen
- Beteiligung in FG-Verfahren
- Muss-Beteiligung in FG-Verfahren
- Kann-Beteiligung in FG-Verfahren
- Beteiligtenfähigkeit in FG-Verfahren
- Verfahrensfähigkeit in FG-Verfahren
- (Nicht-)Beteiligung in FG-Verfahren: Folgen
- Verfahrensbevollmächtigte in FG-Verfahren
- Taugliche Verfahrensbevollmächtigte in FG-Verfahren
- Bei untauglichen FG-Verfahrensbevollmächtigten
- Vollmacht des FG-Verfahrensbevollmächtigten
- Terminsbeistand in FG-Verfahren
- Zuständigkeitsfragen
- Mehrfache örtliche Zuständigkeit
- Wechselt die örtliche Zuständigkeit?
- Bei Unzuständigkeit in FG-Sachen
- Abgabe in FG-Sachen
- Zuständigkeitsbestimmung in FG-Sachen
- Ausschließung/ Ablehnung in FG-Sachen
- Akteneinsicht in FG-Sachen
- Übermittlung von Dokumenten in FG-Sachen
- Verbindung/ Trennung von FG-Sachen
- Aussetzung von FG-Sachen
- Sachverhaltserfassung in FG-Sachen
- Amtsermittlung in FG-Sachen
- Mitwirkung in FG-Sachen
- Verfahrensleitung/ Hinweise in FG-Sachen
- Zwangsmittel in FG-Sachen
- Entscheidungsgrundlagen
- Terminierung in isolierten FG-Sachen
- Persönliches Erscheinen in FG-Sachen
- Persönliche Anhörung in FG-Sachen
- Vergleich in FG-Sachen
- Beweise in FG-Sachen: Grundsätze
- Beweiserhebung in FG-Sachen
- Glaubhaftmachung in FG-Sachen
- Dokumentation in FG-Sachen
- Bekanntgabe von FG-Endentscheidungen
- Bekanntgabe von Entscheidungen in Ehe- und Streitsachen
- Berichtigung von FG-Entscheidungen
- Ergänzung von FG-Entscheidungen
- Gehörsrüge in FG-Sachen
- Rechtskraft von FG-Entscheidungen
- Elektronische Dokumente in FG-Verfahren
- Elektronische Dokumente: ZPO-Regeln
- Informationspflichten in FG-Verfahren
- Bei Aufhebung von FG-Beschlüssen
- Abänderung von FG-Regelungen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH)
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): Grundsätze in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): Bewilligung in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): RA-Beiordnung in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH) in FG-Sachen: Rechtsbehelfe
(>FG-Sache? / >Amtsverfahren? / >Einleitung von Antragsverfahren) (>Früher) (>§ 24 FamFG im Kontext) 1. Grundsätze: a. Wie wird das Verfahren eingeleitet? (a) Grundsätze: Das Gesetz setzt als selbstverständlich voraus, dass das Gericht das Verfahren von sich aus einleitet, sobald ihm - auf welchem Wege auch immer - ein entsprechender Regelungsbedarf bekannt wird. Ausreichend ist die Kenntnis von Tatsachen, die ein Einschreiten zumindest erfordern können, Schulte-Bunert/Weinreich[2.] 24 FamFG R.2. Andere Gerichte haben das Familiengericht zu informieren, sobald Handlungsbedarf erkennbar wird (§ 22a FamFG >dazu). Ob der Bedarf tatsächlich besteht, ist erst im Verfahren zu klären, Zöller[30.] 24 FamFG R.2. (b) Routineüberprüfungen (Kindschaft): Verfahren nach § 166 II FamFG (Text) i.V.m. § 1696 II BGB (dazu) bzw. nach § 166 III FamFG (dazu) sind aufgrund Zeitablaufs von Amts wegen einzuleiten. (c) Form? Keine; das Gericht muss nur nach außen erkennbar [...]
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