- Verfahren in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- FG-Verfahren: Grundlagen
- Einleitung von FG-Amtsverfahren
- Einleitung von FG-Antragsverfahren
- Abgabe von FG-Erklärungen
- Beteiligung in FG-Verfahren
- Muss-Beteiligung in FG-Verfahren
- Kann-Beteiligung in FG-Verfahren
- Beteiligtenfähigkeit in FG-Verfahren
- Verfahrensfähigkeit in FG-Verfahren
- (Nicht-)Beteiligung in FG-Verfahren: Folgen
- Verfahrensbevollmächtigte in FG-Verfahren
- Taugliche Verfahrensbevollmächtigte in FG-Verfahren
- Bei untauglichen FG-Verfahrensbevollmächtigten
- Vollmacht des FG-Verfahrensbevollmächtigten
- Terminsbeistand in FG-Verfahren
- Zuständigkeitsfragen
- Mehrfache örtliche Zuständigkeit
- Wechselt die örtliche Zuständigkeit?
- Bei Unzuständigkeit in FG-Sachen
- Abgabe in FG-Sachen
- Zuständigkeitsbestimmung in FG-Sachen
- Ausschließung/ Ablehnung in FG-Sachen
- Akteneinsicht in FG-Sachen
- Übermittlung von Dokumenten in FG-Sachen
- Verbindung/ Trennung von FG-Sachen
- Aussetzung von FG-Sachen
- Sachverhaltserfassung in FG-Sachen
- Amtsermittlung in FG-Sachen
- Mitwirkung in FG-Sachen
- Verfahrensleitung/ Hinweise in FG-Sachen
- Zwangsmittel in FG-Sachen
- Entscheidungsgrundlagen
- Terminierung in isolierten FG-Sachen
- Persönliches Erscheinen in FG-Sachen
- Persönliche Anhörung in FG-Sachen
- Vergleich in FG-Sachen
- Beweise in FG-Sachen: Grundsätze
- Beweiserhebung in FG-Sachen
- Glaubhaftmachung in FG-Sachen
- Dokumentation in FG-Sachen
- Bekanntgabe von FG-Endentscheidungen
- Bekanntgabe von Entscheidungen in Ehe- und Streitsachen
- Berichtigung von FG-Entscheidungen
- Ergänzung von FG-Entscheidungen
- Gehörsrüge in FG-Sachen
- Rechtskraft von FG-Entscheidungen
- Elektronische Dokumente in FG-Verfahren
- Elektronische Dokumente: ZPO-Regeln
- Informationspflichten in FG-Verfahren
- Bei Aufhebung von FG-Beschlüssen
- Abänderung von FG-Regelungen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH)
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): Grundsätze in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): Bewilligung in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): RA-Beiordnung in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH) in FG-Sachen: Rechtsbehelfe
(>In Ehe- und Streitverfahren / >FG-Sache?) (>§ 78 FamFG im Kontext) 1. Beim BGH (dazu): a. Gesetzeslage: "Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben, wird dem Beteiligten ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet" (§ 78 I FamFG). b. Bedeutung: Soweit beim BGH Anwaltszwang besteht (dazu), ist dem VKH-Berechtigten stets ein Anwalt beizuordnen. Neben dem VKH-Antrag bedarf es hier keines gesonderten Antrags auf Beiordnung. Die Vorschrift entspricht § 121 I ZPO (dazu). 2. Ansonsten: a. Ist ein Anwalt beizuordnen? (s.u.:>Einzelne Verfahrensgegenstände / >Welcher Anwalt?) (>In Streitverfahren) (a) Beim Verfahrensgericht: (aa) Gesetzeslage: "Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, wird dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich [...]
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