- Verfahren in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- FG-Verfahren: Grundlagen
- Einleitung von FG-Amtsverfahren
- Einleitung von FG-Antragsverfahren
- Abgabe von FG-Erklärungen
- Beteiligung in FG-Verfahren
- Muss-Beteiligung in FG-Verfahren
- Kann-Beteiligung in FG-Verfahren
- Beteiligtenfähigkeit in FG-Verfahren
- Verfahrensfähigkeit in FG-Verfahren
- (Nicht-)Beteiligung in FG-Verfahren: Folgen
- Verfahrensbevollmächtigte in FG-Verfahren
- Taugliche Verfahrensbevollmächtigte in FG-Verfahren
- Bei untauglichen FG-Verfahrensbevollmächtigten
- Vollmacht des FG-Verfahrensbevollmächtigten
- Terminsbeistand in FG-Verfahren
- Zuständigkeitsfragen
- Mehrfache örtliche Zuständigkeit
- Wechselt die örtliche Zuständigkeit?
- Bei Unzuständigkeit in FG-Sachen
- Abgabe in FG-Sachen
- Zuständigkeitsbestimmung in FG-Sachen
- Ausschließung/ Ablehnung in FG-Sachen
- Akteneinsicht in FG-Sachen
- Übermittlung von Dokumenten in FG-Sachen
- Verbindung/ Trennung von FG-Sachen
- Aussetzung von FG-Sachen
- Sachverhaltserfassung in FG-Sachen
- Amtsermittlung in FG-Sachen
- Mitwirkung in FG-Sachen
- Verfahrensleitung/ Hinweise in FG-Sachen
- Zwangsmittel in FG-Sachen
- Entscheidungsgrundlagen
- Terminierung in isolierten FG-Sachen
- Persönliches Erscheinen in FG-Sachen
- Persönliche Anhörung in FG-Sachen
- Vergleich in FG-Sachen
- Beweise in FG-Sachen: Grundsätze
- Beweiserhebung in FG-Sachen
- Glaubhaftmachung in FG-Sachen
- Dokumentation in FG-Sachen
- Bekanntgabe von FG-Endentscheidungen
- Bekanntgabe von Entscheidungen in Ehe- und Streitsachen
- Berichtigung von FG-Entscheidungen
- Ergänzung von FG-Entscheidungen
- Gehörsrüge in FG-Sachen
- Rechtskraft von FG-Entscheidungen
- Elektronische Dokumente in FG-Verfahren
- Elektronische Dokumente: ZPO-Regeln
- Informationspflichten in FG-Verfahren
- Bei Aufhebung von FG-Beschlüssen
- Abänderung von FG-Regelungen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH)
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): Grundsätze in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): Bewilligung in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): RA-Beiordnung in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH) in FG-Sachen: Rechtsbehelfe
(>FG-Sache? / >In Eheverfahren / >ZPO-Regeln) (>§ 21 FamFG im Kontext) 2. Wirkung einer Aussetzung / 3. Rechtsmittel 1. Kann auszusetzen sein? a. Gesetzeslage: "Das Gericht kann das Verfahren aus wichtigem Grund aussetzen, insbesondere wenn die Entscheidung ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses anhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Verfahrens bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist" (§ 21 I 1 FamFG). b. Bedeutung: (a) Grundsätze: In allen FG-Verfahren (anderenfalls wäre § 148 ZPO >dazu zu prüfen, OLG Brandenburg DRsp 2019/3007) kommt eine Aussetzung in Betracht, aber stets nur bei "wichtigem Grund", BT-Drs.16/6308 S.184. Auch in Hauptsacheverfahren zum Gewaltschutz, OLG Hamburg DRsp 2012/16128. Auch im Rechtsmittelverfahren, Schulte-Bunert/Weinreich[2.] 21 FamFG R.4. In Streitverfahren kommt die Anordnung des Ruhens entsprechend § 251 ZPO (Text) in Betracht, [...]
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