- Verfahren in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- FG-Verfahren: Grundlagen
- Einleitung von FG-Amtsverfahren
- Einleitung von FG-Antragsverfahren
- Abgabe von FG-Erklärungen
- Beteiligung in FG-Verfahren
- Muss-Beteiligung in FG-Verfahren
- Kann-Beteiligung in FG-Verfahren
- Beteiligtenfähigkeit in FG-Verfahren
- Verfahrensfähigkeit in FG-Verfahren
- (Nicht-)Beteiligung in FG-Verfahren: Folgen
- Verfahrensbevollmächtigte in FG-Verfahren
- Taugliche Verfahrensbevollmächtigte in FG-Verfahren
- Bei untauglichen FG-Verfahrensbevollmächtigten
- Vollmacht des FG-Verfahrensbevollmächtigten
- Terminsbeistand in FG-Verfahren
- Zuständigkeitsfragen
- Mehrfache örtliche Zuständigkeit
- Wechselt die örtliche Zuständigkeit?
- Bei Unzuständigkeit in FG-Sachen
- Abgabe in FG-Sachen
- Zuständigkeitsbestimmung in FG-Sachen
- Ausschließung/ Ablehnung in FG-Sachen
- Akteneinsicht in FG-Sachen
- Übermittlung von Dokumenten in FG-Sachen
- Verbindung/ Trennung von FG-Sachen
- Aussetzung von FG-Sachen
- Sachverhaltserfassung in FG-Sachen
- Amtsermittlung in FG-Sachen
- Mitwirkung in FG-Sachen
- Verfahrensleitung/ Hinweise in FG-Sachen
- Zwangsmittel in FG-Sachen
- Entscheidungsgrundlagen
- Terminierung in isolierten FG-Sachen
- Persönliches Erscheinen in FG-Sachen
- Persönliche Anhörung in FG-Sachen
- Vergleich in FG-Sachen
- Beweise in FG-Sachen: Grundsätze
- Beweiserhebung in FG-Sachen
- Glaubhaftmachung in FG-Sachen
- Dokumentation in FG-Sachen
- Bekanntgabe von FG-Endentscheidungen
- Bekanntgabe von Entscheidungen in Ehe- und Streitsachen
- Berichtigung von FG-Entscheidungen
- Ergänzung von FG-Entscheidungen
- Gehörsrüge in FG-Sachen
- Rechtskraft von FG-Entscheidungen
- Elektronische Dokumente in FG-Verfahren
- Elektronische Dokumente: ZPO-Regeln
- Informationspflichten in FG-Verfahren
- Bei Aufhebung von FG-Beschlüssen
- Abänderung von FG-Regelungen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH)
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): Grundsätze in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): Bewilligung in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH): RA-Beiordnung in FG-Sachen
- Verfahrenskostenhilfe (VKH) in FG-Sachen: Rechtsbehelfe
(>FG-Sache? / >Abgabe / >Verweisung) (>Früher und in anderen Verfahren) (>§ 5 FamFG im Kontext) 2. Welches Gericht bestimmt die Zuständigkeit? / 3. Kostenfragen 1. Wann kommt eine Zuweisung in Betracht? a. Grundsatz: In den fünf enumerativen Fällen nach § 5 FamFG (s.u.) kann das zuständige Gericht bestimmt werden. Das Bestimmungsverfahren wird grds. durch Vorlage seitens eines der Gerichte eingeleitet, Schulte-Bunert/Weinreich[2.] 5 FamFG R.17. b. Die Fälle: (a) Bei Verhinderung: (aa) Gesetzeslage: ".. 1. wenn das an sich zuständige Gericht in einem einzelnen Fall an der Ausübung der Gerichtsbarkeit rechtlich oder tatsächlich verhindert ist" (§ 5 I Nr.1 FamFG). (ab) Bedeutung: (aba) Grundsätze: Das an sich zuständige Gericht könnte rechtlich verhindert sein, wenn z.B. alle dortigen Richter befangen sind, Schulte-Bunert/W.[2.] 5 FamFG R.4. Eine tatsächliche Verhinderung könnte sich bei Erkrankungen oder höherer Gewalt ergeben, [...]
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