Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Vereinbarungen / >Int.Zust.Allgemein) (Im Kontext: >§§ 25 ff AUG 2011 / >Art.3 ff EG-VO) (>Prüfung der Zuständigkeit u.a. / >Bei Abänderung) 3. Nach Anhängigkeit 1. Grundsätze: a. Ist die VO anwendbar? (a) Der Sache nach: >Dazu. Ziel der VO ist es, G zu einem Titel zu verhelfen, der "automatisch in einem anderen Mitgliedstaat .. vollstreckbar ist" (Erwägung 9 >Text). Ob die Anwendbarkeit der VO voraussetzt, dass es absehbar zu einer grenzüberschreitenden Vollstreckung kommen wird, ist streitig (dazu). (b) Zeitlich: >Dazu. (c) Länder: >Dazu. b. Gilt sie mit Vorrang? >Dazu. Die VO regelt nicht nur die internationale, sondern weitgehend auch die örtliche Zuständigkeit, Gruber IPRax 2010,132. Das nationale Zuständigkeitsrecht wird vollständig verdrängt, OLG Düsseldorf DRsp 2012/10611 = FamRZ 2013,55, OLG Koblenz DRsp 2014/17961 = FamRZ 2015,268. Entgegenstehende Zuständigkeitsvorschriften des FamFG (dazu) sind hier nicht [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen