Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Text / >Welches Sachrecht gilt danach?) (>Früher) 2. Bei welchen Gegenständen? / 3. Gegenüber welchen Ländern? 1. Ab wann? a. Inkrafttreten: (a) Grundsatz: Es bedarf der Unterzeichnung (Art.23 I >Text) und der folgenden Ratifikation (Art.23 II). Nach dem Stand vom 5.6.2011 ist das Protokoll bisher ausschließlich von der Europäischen Union (vgl. Art.24 >Text) unterzeichnet worden; an die Unterzeichung nicht gebunden sind Dänemark und Großbritannien, Boele-Woelki/ Mom FPR 2010,486, Wagner NJW 2013,1655. Erst nach Ablauf von 3 Monaten ab der Hinterlegung der zweiten Ratifikationsurkunde soll das Protokoll in Kraft treten (Art.25 I >Text). Dies wird der Verwahrer sodann mitteilen (Art.30 >Text). Völkerrechtlich tritt das Protokoll zum 1.8.2013 in Kraft, Wagner NJW 2013,1655. (b) Sonderregelung für die EU: Für den - eingetretenen - Fall, dass das Protokoll zum 18.6.2011 noch nicht in Kraft getreten sein sollte, wird es innerhalb der EU (ohne Dänemark) ab [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen