Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
2. Rechtswahl / 3. Gesetzliche Anwendungsregeln 1. Übersicht: (>Text der VO / >Anwendbarkeit der VO / >Früher) a. Parteiautonomie (>s.u.): Diese gilt vorrangig (Erwägungsgrund 15 >Text), ist aber an Formanforderungen gebunden (Erwägungsgrund 19). Aus Erwägungsgrund 18 (Text) dürfte zu entnehmen sein, dass der Richter zu überprüfen hat, ob die Ehegatten ihre Rechtswahl in voller Sachkenntnis angemessen getroffen haben, Becker NJW 2011,1545. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Scheidung nach deutschem Recht können nicht durch Ehevertrag abgeändert werden, OLG Celle FamRZ 2023,927 = NZFam 2023,758 K. b. Gesetzliche Anknüpfungen (>s.u.): Für den Fall fehlender Einigung gelten in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten jetzt harmonisierte Kollisionsnormen, die einen engen Bezug der Ehegatten zum anzuwendenden Recht gewährleisten, so dass es nicht mehr darauf ankommen soll, in welchem Land zuerst die Scheidung anhängig gemacht wird (Erwägungsgrund 21 [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen