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(>Sachrecht international / >Versorgungsausgleich) (>§ 102 FamFG im Kontext) (>Früher) 1. Gibt es vorrangige Normen? Nein (dazu), Althammer IPRax 2009,384, Schulte-Bunert[2.] 102 FamFG R.2, OLG Brandenburg DRsp 2019/136 = FamRZ 2017,965.. EU-Beamte genießen in VA-Sachen keine Immunität, OLG Brandenburg DRsp 2019/136 = FamRZ 2017,965. 2. Autonome deutsche Regeln: a. Folgesache VA (dazu): >Dazu. Die Verbundzuständigkeit nach § 98 II FamFG (Text) geht vor, Schulte-Bunert[2.] 102 FamFG R.5. b. Isolierte Verfahren: (a) Gesetzeslage: "Die deutschen Gerichte sind zuständig, wenn 1. der Antragsteller oder der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, 2. über inländische Anrechte zu entscheiden ist oder 3. ein deutsches Gericht die Ehe zwischen Antragsteller und Antragsgegner geschieden hat (§ 102 FamFG). (b) Bedeutung: Eine Zuständigkeit deutscher Gerichte kann sich aus einer vorangegangenen Scheidung, aus dem gewöhnlichen Aufenthalt (dazu) [...]
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