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(>Anerkennungs-Grundsätze / >Bei Ehe-Entscheidungen) (>§ 109 FamFG im Kontext) (>Früher) 1. Gelten für den Fall vorrangige Regeln? a. Grundsatz: Anerkennungsregelungen in Europarecht und transformierten Verträgen sowie in dazu ergangenen Ausführungsvorschriften gehen vor (§ 97 FamFG >dazu). b. Gibt es solche Regeln? Im erheblichem Umfang: >Dazu. Die Abkommen bzw. EG-VOen enthalten jeweils Regeln darüber, wann einer ausländischen Entscheidung ausnahmsweise die Anerkennung zu versagen ist. 2. Soweit nicht: (Die Nichtanerkennungsgründe: >s.u.) a. Übersicht: (a) Bei Ehe- und Lebenspartnerschaft: Besonderheiten (s.u. b. bzw. c.). (b) Hindernisse nach § 109 I FamFG: >s.u.. (c) Hindernisse nach § 109 IV FamFG: >s.u.. Die Rechtsprechung zu § 328 ZPO (dazu) kann entsprechend herangezogen werden, OLG Bremen DRsp 2012/20350 = FamRZ 2013,808. b. Besonderheiten bei Ehe-Entscheidungen (dazu): (a) Unzuständigkeit des ausländischen Gerichts (§ 109 I Nr.1 [...]
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