Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>VO im Volltext) 1. Zeitliche Geltung: Die VO wurde am 2.7.2019 veröffentlicht (ABl. L178/1) und ist folglich grds. am 2.7.2019 in Kraft getreten (Art.105 I). Restliche Vorschriften sind für die EU außer Dänemark am 1.9.2023 in Kraft getreten, BGBl. I 2023/216. Ihre Geltung beginnt allerdings erst am 1.8.2022 (Art.105 II >Text); die hierzu genannten Ausnahmen sind für die Rechtsanwendung ohne Belang. Bis zum 31.7.2022 gilt noch die EG-VO 2201/2003 (dazu) uneingeschränkt weiter. Für die Folgezeit ist die Vorgänger-VO grds. aufgehoben, gilt aber weiter für Verfahren und Urkunden, die vor dem 1.8.2022 eingeleitet bzw. errichtet wurden (Art.104 I i.V.m. Art.100 II >Text) 2. Sachliche Geltung: a. Grundsätze: Anzuwenden für "Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen" (Überschrift). Zu beachten sind die Begriffsbestimmungen in Art.2 (Text). Der Begriff "Ehe" wird nicht definiert, [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen