Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Anwendung: >Dazu Direkteinstieg in den Wortlaut (mit Links): - Kapitel I: Anwendungsbereich des Übereinkommens (Artt.1 ff) - Kapitel II: Zentrale Behörden (Artt.6 ff) - Kapitel III: Rückgabe von Kindern (Artt.8 ff) - Kapitel IV: Recht zum persönlichen Umgang (Art.21) - Kapitel V: Allgemeine Bestimmungen (Artt.22 ff) - Kapitel VI: Schlussbestimmungen (Artt.37 ff) Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung* Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens ­ in der festen Überzeugung, dass das Wohl des Kindes in allen Angelegenheiten des Sorgerechts von vorrangiger Bedeutung ist; in dem Wunsch, das Kind vor den Nachteilen eines widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens international zu schützen und Verfahren einzuführen, um seine sofortige Rückgabe in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts sicherzustellen und den Schutz des Rechts zum persönlichen Umgang mit dem Kind zu gewährleisten ­ haben beschlossen, zu diesem Zweck [...]
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