Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Anwendbar? / >Gesetzl.Zuständigkeit / >Internat.Zuständ.Allgemein) (>Art.3 ff im Kontext) (>Prüfung der Zuständigkeit u.a.) 1. Wann ausgeschlossen? a. Gesetzeslage: "Dieser Artikel gilt nicht bei einer Streitigkeit über eine Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind, das noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat" (Art.4 III). b. Bedeutung: Durch den Ausschluss sollen minderjährige Kinder (als schwächere Beteiligte) geschützt werden (Erwägung 19 S.2 >Text). 2. Im Übrigen: a. Voraussetzungen: (a) Streit? (aa) Gesetzeslage: "Die Parteien können vereinbaren, dass das folgende Gericht .. zur Beilegung von zwischen ihnen bereits entstandenen oder künftig entstehenden Streitigkeiten betreffend Unterhaltspflichten zuständig ist .." (Art.4 I 1). (ab) Bedeutung: Die Vereinbarung kann auch schon vorsorglich getroffen werden. (b) Welches Gericht kann gewählt werden? (ba) Bestimmtheit: (baa) Gesetzeslage: "Die Parteien können [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen