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(Nachfolger: EU-VO 2019/1111; ist ab 1.8.2022 zu beachten) Anwendung: >Zuständigkeit Ehe / >Zuständigkeit Sorge pp. / >Anerkennung / >Vollstreckbarkeit Direkteinstieg in den Wortlaut (mit Links von den einzelnen Artikeln zu den Wissenskarten): - Erwägungsgründe - Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Artt.1 f) - Kapitel II: Zuständigkeit: - Abschnitt 1: Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und Ungültigerklärung einer Ehe (Artt.3 ff) - Abschnitt 2: Elterliche Verantwortung (Artt.8 ff) - Abschnitt 3: Gemeinsame Bestimmungen (Artt.16 ff) - Kapitel III: Anerkennung und Vollstreckung - Abschnitt 1: Anerkennung (Artt.21 ff) - Abschnitt 2: Antrag auf Vollstreckbarerklärung (Artt.28 ff) - Abschnitt 3: Gemeinsame Bestimmungen für die Abschnitte 1 und 2 (Artt.37 ff) - Abschnitt 4: Vollstreckbarkeit bestimmter Entscheidungen über das Umgangsrecht und bestimmter Entscheidungen, mit denen die Rückgabe des Kindes angeordnet wird (Artt.40 ff) [...]
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