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"Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten" (AUG) - Begründung: vgl. BT-Drs.17/4887 und BT-Drs.17/5240 Anwendung: >Anwendbarkeit / >Hilfe bei Auslandsbezug / >Anerkennung und Vollstreckung >Zuständigkeiten / >EG-VO 4/2009 / >HUÜ 2007 / >AUG 1986 / >Sachrecht Änderungen: >s.u.. Gliederung mit Direktzugriff: - Kapitel 2: Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel (§§ 30 ff) - Kapitel 3: Vollstreckung, Abwehrantrag u.a., Schadensersatz (§§ 65 ff) - Kapitel 4: Entscheidungen deutscher Gerichte, Mahnverfahren (§§ 70 ff) - Kapitel 5: Kosten, Übergangsvorschriften (§§ 76 ff) Wortlaut: Kapitel 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen [-->Dazu] § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz dient 1. der Durchführung folgender Verordnung und folgender Abkommen der Europäischen Union: a) des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale [...]
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